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SITEMAP

Allgemeine Mietbedingungen





Mietbeginn:
Tag der Auslieferung vom Lager, Abhol- oder Versanddatum.
Mietende:
Tag der Übernahme durch den Vermieter bzw. Ankunftsdatum beim Vermieter.
Mieten werden pro Kalendertag gerechnet, wobei der Mieter die Transportkosten der An- und Rücklieferung trägt.
Als Mindestmiete werden 3 Tagesmieten, mindestens jedoch € 40, in Rechnung gestellt.
Den ermäßigten Mietsatz bei Langzeitmieten entnehmen sie bitte dem ermäßigten Mietsatz.
Mieten können monatlich bzw. werden bei Mietende in Rechnung gestellt und sind sofort bei Rechnungserhalt, netto, fällig.
Bezahlung einer Kaution, welche einer Mietdauer von 10 Tagen entspricht.
Nicht retourniertes Zubehör wird verrechnet.
Eventuell notwendige Reinigung (Beton-, Teer-, Ölverunreinigungen) wird in Rechnung gestellt.
Normale Verschleißkosten sind im Mietpreis inbegriffen, vorausgesetzt, daß keine Rückvergütungen stattfinden.
Bei unsachgemäßer Handhabung der Geräte und des Zubehörs und bei Beschädigungen sowie bei Nichtbeachtung der Vorschriften für den elektrischen Anschluß werden alle anfallenden Reparaturkosten voll verrechnet.
Die Mietgeräte dürfen ohne unsere Zustimmung NICHT AN DRITTE weitervermietet werden.
Bei Ankauf einer angemieteten Pumpe wird der Zeitwert berechnet (unter Berücksichtigung der bereits bezahlten Mieten).
Bei Ankauf eines NEUGERÄTES können bis zu 50% der bezahlten Miete gutgeschrieben werden, allerdings darf die Gutschrift 80% des Neupumpenwertes nicht überschreiten.
Bei Rückvergütung von Mieten sind keine Rabatte auf Neugeräte und kein Eintausch von alten Geräten möglich.
Schlauchmieten werden nur bei Ankauf der gemieteten Schläuche vergütet.
Mietvergütungen können nur bei Mieten des gleichen Kalenderjahres beansprucht werden.
Im übrigen gelten unsere allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, letzte Ausgabe.
Reparaturen dürfen nur in Flygt-Niederlassungen durchgeführt werden.

Ergänzungen
Das Mietverhältnis gilt mit sofortiger Wirkung als aufgelöst und die Mietgeräte sind unverzüglich vom Vermieter bei Eintritt nachfolgender Bedingungen zurückzustellen:
 
wenn der Mieter mit Mietzahlungen in Verzug ist bzw. den Mietentgeltrückstand nicht binnen 8 Tagen nach erfolgter Mahnung bezahlt hat
 
wenn über das Vermögen des mieters ein Insolvenzverfahren beantragt bzw. eröffnet wurde
 
wenn der Mieter vereinbarungswidrig die Wartung der Mietgeräte vernachlässigt
 
wenn der Mieter die Mietgeräte ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters an dritte Personen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich weitergibt bzw. weitervermietet
 
wenn der Mieter sonst in gröblicher Weise gegen die Mietvertragsbedingungen verstößt
Der Mieter erteilt bereits jetzt dem Vermieter die Ermächtigung, daß bei Eintritt obiger bedingungen die Mietgegenstände ohne vorherige Verständigung unverzüglich vom Vermieter abgeholt werden können, ohne daß der Mieter irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter daraus ableiten kann, und zwar auch dann, wenn die Mietgegenstände zur Unzeit abgeholt werden.
Überhaupt erklärt der Mieter, daß er bei Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter aus welchem Grunde auch immer keinerlei Schadenersatzansprüche an den Vermieter stellt und auf Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im voraus verzichtet.